Überweisungsinformationen
Jeder Zahn, den Sie für erhaltungswürdig halten, wird von uns behandelt, sofern dies endodontisch machbar ist. Wir hoffen, Ihnen durch unser Angebot bei schwierigen endodontischen Fällen helfen zu können. Ein guter Service für Sie und Ihre Patienten sind unsere oberste Priorität.
Wann und wie können Sie uns überweisen?
Sie wollen die Behandlung selbst machen?
Wir bieten Ihnen Hilfestellung per Telefon oder schriftlich an, auch wenn Sie die Behandlung selbst durchführen wollen. Alles, was wir brauchen ist ein Röntgenbild, das Sie einfach per E-Mail an info@hardermehl.de senden.
Überweisung für eine Konsultation
Wenn die Diagnosestellung schwierig ist oder Sie die Langzeitprognose des Zahnes nicht abschätzen können, helfen wir Ihnen auch hier gerne.
Überweisung für eine Behandlung
In unserer Praxis hoffen wir, Ihnen mit unserem Angebot eine Hilfe bei endodontischen Behandlungen zu sein, die Sie selbst nicht durchführen wollen.
Es ist problemlos möglich, endodontische Fälle zur Behandlung und Therapie in unsere Praxis zu überweisen. Neben Fragen zur Wurzelbehandlung, unterstützen wir Sie auch mit Informationen rund um Zahnimplantate sowie bei Anliegen im Bereich der Kieferorthopädie.
Bitte beachten Sie jedoch folgende Hinweise:
- Grundsätzlich empfehlen wir allen Patienten, vor Behandlungsbeginn einen individuellen Beratungstermin wahrzunehmen. Dabei werden neben einer speziellen Befundaufnahme die zu erwartenden Erfolgsaussichten und die Therapiedauer geklärt. In Ausnahmefällen (bei weiter Anreise) und sofern ein aktuelles Röntgenbild eine Abschätzung des Behandlungsumfangs erlaubt, kann auf eine Untersuchung verzichtet werden.
- Die Mitgabe oder die vorherige Übersendung (E-Mail) von Röntgenbildern ist sinnvoll. Ein knappes Begleitschreiben oder ein kurzes Telefonat sind ebenso wünschenswert.
- Die Behandlungen sind sehr aufwändig und erstrecken sich meist über ein bis zwei Behandlungssitzungen und insgesamt über eine Dauer von zwei bis vier Stunden. Für einen optimalen Therapierfolg nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Daher muss auch bei gesetzlich versicherten Patienten die Abrechnung nach GOZ erfolgen. Die Patienten sollten von Ihnen über einen voraussichtlichen Eigenanteil bei den Kosten aufgeklärt werden.
- Auch bei privat Versicherten können je nach Schwierigkeitsgrad Kosten entstehen, die nicht von den privaten Versicherungen übernommen werden.
- Wenn es Ihr Wunsch ist können wir die Therapie mit einem dentinadhäsiven Aufbau des Zahns abschließen.
- Im Anschluss an die Behandlung wird ein Therapiebericht erstellt und der Patient an den Überweiser / die Überweiserin zurücküberwiesen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!